SOLAR-HOOK für ‘runde’ senkrechte Geländerstäbe / Sprossen für 2 Modul
DIE HIGHLIGHTS!
Die Montagesysteme von SOLAR HOOK sind schnell zu montieren, robust und langlebig. Sie sind nicht nur kosteneffektiv, sondern eignen sich auch für neue, bestehende und sanierte Dächer gleichermaßen. SOLAR HOOK bietet Photovoltaik-Montagesysteme für sowohl Schräg- als auch Flachdächer an. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Montagesysteme auch hohen Schneelasten standhalten können.
Kompenentliste des Montagepakets
Montagesatz für 1 Modul bestehend aus:
3x Solar Hook – (kompletter Satz inkl. Schrauben auch für den Modulwechselrichter) |
1x Montageschiene 1,78m für 380,390,400,410W / 2,2m für 450, 500W Modul |
3x Spezialklemmen Rund |
2x Modulklemmen 30-42 mm |
Komponenten im Detail
Vorteile des Balkongeländer Rund Montagesystems
Das einzigartiges Befestigungsystem “Solar-Hook” für Balkongeländer ermöglicht Ihnen nun auch herkömmliche Solarmodule an das Geländer – runde oder eckige Handläufe – einzuhängen wie Blumenkästen. Es war noch nie einfacher als jetzt Solarmodule, kinderleicht und ohne großen Aufwand an das Balkongeländer anzuhängen.
Datenblätter
Risikohinweise
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- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.